Eine besondere Ausbildung bietet die Hochschule Fulda. Man ist am Ende Bachelor und unter Umständen auch Steuerfachangestellter, sagt Prof. Burkhard Hock, der mit Prof. Dominik Skauradszun den Bachelorstudiengang Steuerlehre leitet. Möglich macht es das duale Studium.
Hochschule Fulda
Wie ist es möglich, dass man am Ende zwei Abschlüsse haben kann?
Hock: Man kann nach dem 4. Semester die Steuerfachangestelltenprüfung ablegen. Sie wird losgelöst vom Studium an der Hochschule angeboten. Sie ist kein Muss, aber eine oft willkommene Möglichkeit, noch vor dem Bachelor einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen.
Man hat also mit einem cleveren Streich eine Berufsausbildung sowie eine akademische Ausbildung durchlaufen?
Hock: So kann man sagen. Perfekt für alle, die nach der Schule nicht recht wissen, ob eine Berufsausbildung oder ein Studium das Richtige für sie ist. Eine Besonderheit des dualen Studiengangs ist, dass man als Partner für die Praxisphasen nicht nur Steuerkanzleien, sondern auch die Finanzverwaltung wählen kann.
Und was hat es mit dem Abschluss LL.B. auf sich, der bei dem Studiengang auch möglich ist?
Hock: Steuern sind ein betriebswirtschaftliches und ein juristisches Thema. Je nach Interesse kann man die Abschlussarbeit in der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaft schreiben. Entsprechend schließt man mit dem Bachelor of Arts oder dem Bachelor of Laws ab.
Gibt es noch eine Wahl?
Hock: Oh ja, wir sind noch nicht durch. Da Auslandserfahrung heute überall gefragt ist, kann man im 5. Semester im Ausland studieren oder nochmals ein Praxissemester wählen.
Wie sind die weiteren Aussichten?
Hock: Sehr gut. Man kann etwa in einer Steuerberatungsgesellschaft arbeiten und nach drei Jahren Praxis den Steuerberater anstreben. Oder ein Masterstudium anschließen, da der Bachelorabschluss mit 210 ECTS ein Intensivstudiengang ist.